Was kann man tun, wenn eine volljährige Person aufgrund einer psychischen Beeinträchtigung in ihrer Entscheidungsfähigkeit eingeschränkt ist oder ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst organisieren kann? Der Verein für Erwachsenenvertretung bietet seit 25 Jahren Antworten und Unterstützung auf diesem Gebiet. Das 2. Erwachsenenschutzgesetz, das am 1. Juli 2018 in Kraft getreten ist, hat auch hier eine Statutenänderung und Neugründung erforderlich gemacht.
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