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Beihilfe zum Suizid ab 2022 straffrei: Was bedeutet das für Salzburgs Palliativarbeit
Mo, 25. Oktober. 2021 // 08:15

Nächste Woche ist Allerheiligen und Allerseelen – an diesen Tagen wird in unserem Kulturkreis den Verstorbenen gedacht. Und viele erinnert es jedes Jahr daran, wie vergänglich das Leben sein kann. Das Sterben – ist ein Thema mit dem man sich bekanntermaßen nicht gerne auseinandersetzt – aber es gibt Menschen, die Tag täglich damit konfrontiert sind. Palliativ- oder Sterbebegleiter sind Menschen die Schwerkranken in ihrer letzten Lebensphase zur Seite stehen. Ab 1. Jänner 2022 soll die „Beihilfe zum Suizid“ laut Urteil des VfGH in Österreich nicht mehr strafbar sein. Aber was versteht man eigentlich unter „Beihilfe zum Suizid“ und wie verändert dieses Urteil die Palliativarbeit in Österreich? 

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